Steuertipps für Yogalehrer

Nicht nur die Ausbildungskosten können steuerlich geltend gemacht werden, sondern auch weitere damit zusammenhängenden Nebenkosten

von Tanja Streitriegl, Bilanzbuchhalterin

Bei Teilnahme an einer nebenberuflichen Yogalehrer-Ausbildung kann man nicht nur die Ausbildungskosten steuerlich geltend machen, sondern auch sämtliche damit verbundenen Kosten, etwa:

  • Fahrtkosten (KM-Geld oder Ticketkosten)
  • Diäten (Taggelder)
  • Bücher / Fachliteratur in diesem Zusammenhang
  • alle anderen etwaigen Aufwände, die im Zusammenhang mit der Ausbildung stehen (z.B.: Büromaterial)

 

Steuerliche Behandlung der Aus‐ und Fortbildungskosten

Ob du nun Arbeitnehmer/in oder selbständig bist: Die Teilnahmegebühren an einer Aus- oder Weiterbildung kannst du steuerlich voll absetzen, wenn du in Österreich steuerpflichtig bist. Voraussetzung ist lediglich, dass der Lehrgang für dich eine Weiterbildung im bestehenden Berufsfeld (dann spricht man von Fortbildungskosten) oder eine Ausbildung in einem verwandten Beruf darstellt (= Ausbildungskosten).

 

Weiters sind auch Umschulungskosten begünstigt, wenn durch die Bildungsmaßnahme der Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglicht wird und eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes angestrebt wird, der mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist. Voraussetzung in allen Fällen ist, dass bereits ein Beruf ausgeübt wird.

 

Fortbildungskosten für eine künftige Tätigkeit können bei nachweislicher Jobzusage bereits abgesetzt werden. Absetzbar sind nicht nur die Teilnahmegebühren, sondern auch alle anderen damit verbundenen Kosten (z.B. Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Tagesgelder, auswärtige Nächtigungen).  

 

Selbstständige Erwerbstätige haben die Möglichkeit, Aufwendungen für Weiterbildung in der Einkommensteuererklärung als Betriebsausgaben anzuführen. Unselbstständige Erwerbstätige können die Aufwendungen für Weiterbildung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend machen. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom Gesamteinkommen ab (bzw. wieviel an Lohnsteuer oder Einkommensteuer im Veranlagungsjahr einbezahlt wurde).
Grundsätzlich sind Aus-, Fort- und Umschulungskosten in dem Jahr der Bezahlung bzw. in dem Jahr, an dem die entsprechenden Kosten angefallen sind, absetzbar.

Für die Fahrtkosten und Diäten sind genau Aufzeichnungen zu führen, am besten in einer Tabelle mit den folgenden Informationen / Spalten:

  • Datum    
  • Uhrzeit    
  • gefahrene KM    
  • Zweck der Reise    
  • Strecke (Ort von - nach)
  • Diäten
  • Km-Geld

 

Die Tagesdiät von € 26,40 bezieht sich immer auf 12 Stunden. Wenn die Ausbildung samt Fahrtzeit weniger als 12 Stunden beträgt, dann ist der aliquote Teil anzusetzen.


All diese Kosten (Seminarkosten, Fahrtkosten, Diäten, Nächtigungskosten, Fachliteratur, usw.) sind in Summe dann pro Jahr in der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten oder bei selbstständig Tätigen in deren Einkommensteuerveranlagung als Betriebsausgabe anzusetzen.


Wichtig! Bitte sammle alle relevanten Belege und führe entsprechende Aufzeichnungen!

Die Autorin

Tanja Streitriegl, selbstständige Bilanzbuchhalterin und Yogalehrerin

Tanja steht dir bei Fragen rund um die steuerichen Aspekte gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Anja Eva Keller