Steuertipp

Mache deine Ausbildungskosten steuermindernd geltend

von Tanja Streitriegl

Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) kannst du, wenn im laufenden Kalenderjahr Lohnsteuer gezahlt wurde, deine Ausbildungskosten zur Yogalehrerausbildung als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

 

Nicht nur die Ausbildungskosten selbst, sondern auch Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausbildung angefallen sind, wie etwa Reise- oder Nächtigungskosten, können damit helfen, deine Steuerbelastung zu reduzieren. Folgendes kann angesetzt werden:

  • Die Ausbildungsgebühr selbst (Rechnungen der Yogaakademie Austria, bitte auch die Einzahlungsbestätigungen ausdrucken und aufbewahren);
  • Sämtliche Fahrt- und Reisekosten in diesem Zusammenhang, gefahrene Km multipliziert mit dem amtlichen Km-Geld (€ 0,42) – bitte hier unbedingt ein Fahrtenbuch schreiben oder die tatsächlichen Fahrtkosten (ÖBB-Ticket usw.) ansetzen;
  • Nächtigungskosten für Nächtigungen vor Ort an den Seminarwochenenden, entweder die tatsächlichen Kosten (Hotelrechnungen) oder wenn privat genächtigt wurde (bei Freunden) darf eine Pauschale von EUR 15,00 pro Nacht angesetzt werden;
  • Taggeld: pro 24h - EUR 26,40 (eine Aufstellung erstellen);
  • Etwaige Kosten für Fachliteratur und/oder Büromaterial, dass für die Ausbildung benötigt wurde (Belege bitte aufbewahren);


Sämtliche Kosten in Summe können unter den Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung vom jeweiligen Jahr angegeben werden. Wichtig zu wissen: Es kann nur dann eine (teilweise) Rückerstattung erfolgen, wenn in diesem Jahr auch Lohnsteuer bezahlt wurde.

Hinweis
Werbungskosten müssen auf Verlangen des Finanzamtes durch Rechnungen, Fahrtenbuch oder ähnliches nachgewiesen werden können. Diese Belege sind 7 Jahre lang aufzubewahren, müssen der Arbeitnehmerveranlagung aber nicht beigelegt werden.



Autorin

Michaela Krauss - Yoga-Akademie Austria

Tanja Streitriegl

Dipl. Steuerexpertin und Bilanzbuchhalterin

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"Neben meinem Hauptberuf bin ich ausgebildete Yogalehrerin und kann so auch Unternehmen des freien Gewerbes wie z.B.: Yogalehrer, Shiatsu Therapeut etc. sehr gut und auch aus eigener Erfahrung beraten."