Mache deine Ausbildungskosten steuermindernd geltend
von Tanja Streitriegl
Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) kannst du, wenn im laufenden Kalenderjahr Lohnsteuer gezahlt wurde, deine Ausbildungskosten zur Yogalehrerausbildung als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Nicht nur die Ausbildungskosten selbst, sondern auch Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausbildung angefallen sind, wie etwa Reise- oder Nächtigungskosten, können damit helfen, deine
Steuerbelastung zu reduzieren. Folgendes kann angesetzt werden:
Sämtliche Kosten in Summe können unter den Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung vom jeweiligen Jahr angegeben werden. Wichtig zu wissen: Es kann nur dann eine (teilweise) Rückerstattung
erfolgen, wenn in diesem Jahr auch Lohnsteuer bezahlt wurde.
Hinweis
Werbungskosten müssen auf Verlangen des Finanzamtes durch Rechnungen, Fahrtenbuch oder ähnliches nachgewiesen werden können. Diese Belege sind 7 Jahre lang aufzubewahren, müssen der
Arbeitnehmerveranlagung aber nicht beigelegt werden.
Tanja Streitriegl
Dipl. Steuerexpertin und Bilanzbuchhalterin
"Neben meinem Hauptberuf bin ich ausgebildete Yogalehrerin und kann so auch Unternehmen des freien Gewerbes wie z.B.: Yogalehrer, Shiatsu Therapeut etc. sehr gut und auch aus eigener Erfahrung beraten."